Corona-Proteste mit antisemitischen Ausdrucksformen nach Bundesland 2020/21
Die Quelle gibt an, eine Demonstration oder Kundgebung als einen antisemitischen Vorfall zu werten, wenn Aufrufe, Parolen, Transparente, Plakate oder Redebeiträge antisemitische Inhalte transportieren. Beispiele für diese Ausdrucksformen sind das Tragen des "Gelben Sterns" mit Aufschriften wie "ungeimpft" oder "Impfgegner". Laut Quelle gehörte knapp die Hälfte der Personen, die an antisemitischen Vorfällen beteiligt waren, zum verschwörungsideologischen Spektrum, circa 20 Prozent zum rechtsextremen Spektrum.