Unternehmensinsolvenzen in Deutschland nach Hauptbranchen bis 2013
Zweck eines Insolvenzverfahrens ist der gerechte Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu. Dazu werden die Gerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln.